Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Eben dieser letzte Satz ist das Problem. Nach 6 Monaten greift die sogenannte Beweislastumkehr, das bedeutet der Kunde muss dem Hersteller nachweisen, dass das Problem schon beim Kauf bestand. Dies ist nahezu unmöglich und nur mit sehr hohen Kosten und einem anerkannten Sachverständiger prüfbar – Wenn überhaupt.
Um dies zu verhindern gibt Fm-electrics kostenlos eine Garantie für 1 Jahr, diese denkt alle Schäden von – Nicht selbstverschuldet und nicht verschleißteil.